Milchsammelwagenüberprüfung
Die jährliche Überprüfung der automatischen Probenahmesysteme an den Milchsammelwagen ist lt. MGVO nach DIN 11868-1 erforderlich. Nur eine ordnungsgemäße Probenahme kann die Qualität und Aussagekraft der Milchgüteproben (Fettwerte und Keimzahl) als Grundlage für die Milchgeldabrechnung ermöglichen.
Zum 1. Juli 2026 wurde die MRV eG als Prüfstelle für die Überprüfung der Milchsammelwagen lt. MGVO durch das LALLF M-V zugelassen und übernimmt zukünftig diese Aufgabe an allen Milchsammelwagen, die von Spediteuren in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt werden. Folgende Kriterien werden u.a. über stichprobenweise Vor-Ort-Kontrollen mit Rohmilch überprüft:
Für eine Terminabsprache nutzen Sie bitte folgende Mailadresse:


