Ein Einblick in unseren Service

Milchkontrolle (MLP)

Aufgaben

Mit der monatlichen Milchkontrolle erhalten unsere Milcherzeuger verlässliche Informationen zur Gesundheit und zum Leistungsstand ihrer Kühe. Gleichzeitig erhalten Sie Aussagen zum Herdenmanagement, um die Milchkühe tiergerecht und effizient zu halten. Die Milchkontrolle, auch als Milchleistungsprüfung (MLP) bekannt, liefert diese Informationen seit über 100 Jahren.

Wie funktioniert die Milchkontrolle?

Je nach gewählter Prüfmethode werden monatlich für jede Milchkuh die Milchmenge und die wichtigsten Milchinhaltsstoffe (Fett, Eiweiß, somatische Zellzahl, Harnstoff) erfasst und im MRV-Zentrallabor analysiert. Diese Daten stellen wir unseren Landwirten regelmäßig in einem übersichtlichen, digitalen Monatsbericht zur Verfügung. Hinzu kommen weitere Kennzahlen zur Eutergesundheit, Stoffwechsel und zum Fruchtbarkeitsstatus der Kühe. Mit diesen Informationen kann der Landwirt den Produktionsprozess gezielt steuern, zum Beispiel indem er die Futterration anpasst oder die Haltungsbedingungen ändert.

Das alles trägt zur Gesunderhaltung und zum Wohlbefinden der Kühe bei und stellt letztlich die Wirtschaftlichkeit der Milcherzeugung sicher.
Über eingebundene Betriebsvergleiche kann der Milchviehhalter seine Kenndaten mit denen anderer Betriebe vergleichen. Die Informationen aus der Milchkontrolle können außerdem für eine zielgerichtete und erfolgreiche Betriebsberatung genutzt werden. Die Ergebnisse sind Grundlage für Leistungs- und Abstammungsnachweise und damit unentbehrlich für die Vermarktung von Zuchttieren. Sie liefern wertvolle Informationen für die Zuchtwertschätzung von Milchrindern.

Wer kontrolliert?

In Mecklenburg-Vorpommern organisiert die unabhängige MRV (Milchkontroll- und Rinderzuchtverband eG) die Milchkontrolle in den Betrieben. Die Teilnahme an der Milchkontrolle ist für die Betriebe freiwillig.

Ergebnisse

Nach jeder Milchkontrolle bekommt der Landwirt die Milchkontrollergebnisse der Einzelkühe in digitaler Form zum Einlesen in sein Herdenmanagementprogramm.  Außerdem stellen wir die Daten in aufbereiteter Form in unserem Onlineportal lkvQ kostenfrei zur Verfügung. Seit 2015 finden unsere Landwirte hier auch den Eutergesundheitsbericht, der eine kontinuierliche Beurteilung der Eutergesundheit über alle Laktationsphasen ermöglicht. Neben den klassischen Auswertungen in lkvQ bieten wir moderne, neuartige Module zur Beurteilung der Herdengesundheit, Stoffwechsellage und Fütterungsoptimierung an. Die Milchkontrollergebnisse bilden ebenfalls die Grundlage für Q-Check, das betriebliche Eigenkontrollsystem, das ebenfalls digital im Onlineportal kostenfrei genutzt werden kann. Für alle Landwirte wird zudem ein gedruckter Zwischenbericht mit verschiedenen Tierlisten und Übersichten zur Verfügung gestellt.

Die monatlichen Ergebnisse zur Milchkontrolle im Rahmen der GeRo-Förderung (Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere) sowie Kennzahlen zur Milchproduktion und Verbandsstatistik finden Sie hier:

Einmal pro Jahr erstellen wir verschiedene Ergebnisse des jeweiligen Jahresabschlusses der Milchkontrolle vor. Dazu gehören auch Übersichten zu den Ergebnissen einzelner Betriebe und Kühe.

Jahr Betriebe Kühe Milch (kg) Fett (%) Eiweiß (%) Fett+Eiweiß (kg)
2022 336 137.156 10.200 3,97 3,44 756
2021 363 143.541 10.014 4,04 3,44 750
2020 392 147.017 10.040 4,04 3,46 753
2015 584 175.633 9.394 3,99 3,39 693
2010 653 167.852 8.824 4,10 3,39 661
2005 819 172.444 8.353 4,08 3,41 626
2000 946 185.378 7.486 4,25 3,47 578
1995 1127 232.371 5.601 4,43 3,48 443
1991 776 203.187 4.632 4,43

Begriffsdefinition / Leistungsberechnung

Eine 305-Tage-Leistung ist die Leistung in der Zeit vom Tag nach dem Kalben bis zum Ende des letzten Prüfzeitraums dieser Laktation, mindestens von 250 Tagen, längstens bis zum Ablauf des 305. Laktationstages. Angegeben werden die Ordnungszahl der Laktation und die Anzahl der Laktationstage.

Die mittlere 305-Tage-Leistung ist der Durchschnitt aller 305-Tage-Leistungen. Angegeben werden die Zahl der Kalbungen, die Zahl der einbezogenen 305-Tage-Leistungen und der Durchschnitt aus allen Zwischenkalbezeiten. Die mittlere 305-Tage-Leistung ist immer dann zu aktualisieren, wenn eine weitere 305-Tage-Leistung abgeschlossen ist.

A-Kühe (Ganzjährig geprüfte Kühe) sind solche mit 365 bzw. 366 Futtertagen sowie Färsen, die in den beiden ersten Monaten des Prüfjahres gekalbt haben, sowie Kühe, die im ersten Monat des Prüfjahres zugegangen oder im letzten Prüfmonat abgegangen sind und an allen Prüftagen erfasst wurden.

Kuhzahl, die sich aus der Anzahl aller ganzjährig und aller nicht ganzjährig geprüften Kühe ergibt

Durchschnittliche Kuhzahl, die anhand der Futtertage der Einzelkühe errechnet wird

Wenn die MLP-Ergebnisse durch Täuschung oder Manipulation beeinflusst wurden, wird mindestens für den betreffenden Prüfzeitraum das Ergebnis der MLP nicht verrechnet. Die Futtertage bzw. Melktage werden in Anrechnung gebracht. Dies gilt auch dann, wenn eine Kuh absichtlich der MLP entzogen wurde.

Zeitabstand zwischen Geburt und Abgangstag. Die Angabe erfolgt in Jahren mit einer Dezimalstelle.

Zeitabstand zwischen Geburt und dem 30.09.xx.. Die Angabe erfolgt in Jahren mit einer Dezimalstelle.

Amme ist eine Kuh, bei der für eine begrenzte Zeit keine Leistungsdaten aus der MLP vorliegen, weil sie nicht gemolken wird, da ein Kalb die Milch absaugt. Prüfzeiträume mit der Meldung Amme werden wie ein Zeitraum mit unvollständiger Leistung behandelt.

Leistungen können auf Antrag von der zuständigen Behörde als beeinträchtigt anerkannt werden. In die Leistungsangaben werden als beeinträchtigt anerkannte Leistungen nicht einbezogen. Die Entscheidung der Beeinträchtigung richtet sich nach Ziffer 2.4 der Anlage 1 zur Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Rindern. Bei Beeinträchtigungen durch Embryotransfer ist die ADR-Empfehlung 1.5 zusätzlich zu beachten.

B-Kühe (nicht ganzjährig geprüfte Kühe) sind alle Kühe, die nicht als A-Kühe eingruppiert werden können.

Die Leistungsberechnung beginnt am Tag nach dem Zugang der Kuh.

Die Bestandsdurchschnittsleistung wird berechnet, indem die Summe der Milchmenge, der Fettmenge und der Eiweißmenge eines Bestandes im Prüfjahr durch die Summe der Futtertage des Bestandes dividiert und die Ergebnisse mit 365, in einem Schaltjahr mit 366, multipliziert werden.

Für die Ermittlung der Bestandsleistung werden nur die im Betrieb festgestellten Prüfergebnisse unter Berücksichtigung der individuellen Zu- und Abgangsdaten der Tiere eingerechnet.

Für die Ermittlung der Leistung eines Tieres wird eine eventuell zwischen Abgangs- und Zugangsdatum vorhandene Zeitspanne nach der Mitteldatumsmethode aufgefüllt.

Als Durchmelken wird bezeichnet, wenn die Kuh zwischen zwei direkt aufeinander folgenden Kalbungen an keinem Prüftag „trocken“ gemeldet wurde. In diesem Fall ist durch die Kalbung das Laktationsende definiert.

Die Leistungsberechnung endet am Tage des Abganges der Kuh.

Summe der Melk- und Trockentage.

Die Jahresleistung ist die Leistung einer Kuh im Prüfjahr. Die Jahresleistung ist abgeschlossen am 30.09. oder am Abgangstag.

Die mittlere Jahresleistung wird berechnet, indem die Lebensleistung durch die Anzahl der in die Lebensleistung eingegangenen Futtertage dividiert und das Ergebnis mit 365 multipliziert wird. Voraussetzung für die Berechnung ist, dass mindestens zwei Laktationen abgeschlossen sind und bei der Lebensleistung mindestens 730 Futtertage vorliegen.

Tag an welchem die Kuh gekalbt hat (Kalbung). Der 1.Kalbetag ist gleichzeitig auch der Zugangstag, er ist kein Futtertag.

Jede Kuh, die am 30.09. einen Futtertag erhält, gilt als vorhanden.

Die Laktation beginnt am Tage nach dem Kalbetag.

Die Laktation gilt als abgeschlossen (siehe Prüfzeitraumende), wenn

  • die Kuh „trocken“ gemeldet wird,
  • die Kuh erneut kalbt,
  • die Kuh abgeht,
  • die Kuh als Amme gemeldet wird oder
  • für die Kuh eine Leistungsunterbrechung von mehr als 75 Tagen erfolgt (unvollständige Leistung).

Hat die Kuh in der Laktation bereits vor diesem Prüfzeitraum 250 Melktage erreicht, dann wird ein Tagesgemelk < 2 kg Milch wie „trocken“ behandelt, sofern kein Vermerk über leistungsmindernde Ursachen vorliegt. Ab diesem Prüftag sind alle nachfolgenden Prüftage dieser Laktation unabhängig vom Prüfergebnis ebenfalls wie „trocken“ zu behandeln.

Die Laktationsleistung ist die von Laktationsbeginn bis Laktationsende erbrachte Leistung.

In die Berechnung der Lebensleistung werden nur Jahresleistungen einbezogen. Die Lebensleistung ist die Leistung vom Tage nach dem ersten Kalben bis zum Ende des letzten Prüfjahres, bei abgegangenen Kühen bis zum Abgang.

Summe der Tage, für die Leistung berechnet wurde. Darin sind auch aberkannte Leistungen enthalten (siehe Aberkennung von Leistungen).

Wird errechnet aus der Kuhzahl am 30.04. bezogen auf die in der amtlichen Viehzählung am 03.05. ermittelten Kuhzahl. Die Kuhzahl am 30.04. wird entsprechend der Kuhzahl am 30.09. ermittelt.

Die für die Kuh am Prüftag ermittelte Leistung. Sie wird als Tagesgemelk dargestellt. Die Kennzeichnung erfolgt gemäß ADR-Schema „Prüfverfahren in der Milchleistungsprüfung“.

Das Prüfjahr umfasst 365 Tage, in Schaltjahren 366 Tage. Es beginnt am 01.Oktober.

Der Prüfzeitraum ist der Zeitraum vom Prüfzeitraumbeginn bis zum Prüfzeitraumende. Das im Prüfzeitraum festgestellte Prüfergebnis wird für alle Tage des Prüfzeitraumes berechnet. Überbrückungsberechnungen und Aberkennung von Leistungen werden berücksichtigt.

Der Prüfzeitraum beginnt

  • nach der Mitteldatumsmethode in der Mitte zwischen dem Prüftag „dn“ und dem Prüftag „dn-1“,
  • bei einer Kalbung mit dem Kalbetag +1,
  • bei einem Zugang mit dem Zugangstag + 1.
  • Fehlt der Prüftag „dn-1“, der Kalbetag oder der Zugangstag, dann beginnt der Prüfzeitraum mit dem Prüftag „dn“.
  • Liegt der Prüftag „dn-1“, die Kalbung oder der Zugang außerhalb des zulässigen Bereiches von 75 Tagen, dann beginnt der Prüfzeitraum mit Prüftag „dn“ – 37 Tage.

In den letzten beiden Fällen handelt es sich um einen Zeitraum mit Unvollständiger Leistung mit dem Ende der Leistungsberechnung bei Prüftag „dn“ – 1 Tag bzw. Prüftag „dn“ – 38 Tage.

Der Prüfzeitraum endet

  • nach der Mitteldatumsmethode in der Mitte zwischen dem Prüftag „dn“ und dem Prüftag „dn+1“,
  • beim aktuellen Prüfzeitraum mit dem Prüftag „dn“,
  • bei einer Kalbung mit dem Kalbetag,
  • bei einem Abgang mit dem Abgangstag.
  • Liegt der Prüftag „dn+1“, der Kalbetag oder der Abgangstag außerhalb des zulässigen Bereiches von 75 Tagen, dann endet der Prüfzeitraum mit dem Prüftag „dn“ + 37 Tage.

Beim letzten Fall handelt es sich um einen Zeitraum mit Unvollständiger Leistung mit dem Beginn der Leistungsunterbrechung bei Prüftag „dn“ + 38 Tage.

Teilleistung ist die von im Verlauf der ersten Laktation abgegangenen Kühen erbrachte Leistung vom Tage nach der Kalbung bis zum Abgang. Die Melktage sind anzugeben. Teilleistungen können mit Hilfe geeigneter Verfahren auf die 305-Tage-Leistung hochgerechnet werden.

Summe der Tage aller Prüfzeiträume für welche „trocken“ gerechnet wurde.

Bei Kühen, bei welchen

  • die Leistungsprüfung nicht mit dem 1. Kalbetag beginnt
  • die Leistungsprüfung für länger als 75 Tage (in Fällen von Punkt 3.2,Satz 3, der Richtlinie für länger als100 Tage) ausgesetzt wird, oder
  • bei der Ermittlung des Prüfzeitraumes die 75 Tage überschritten werden,

wird die Berechnung der Jahresleistung mit dem „Beginn der Leistungsunterbrechung“* unterbrochen und nach dem „Ende der Leistungsunterbrechung“** fortgesetzt. Die 305-Tage-Leistung und Laktationsleistung wird mit dem „Beginn der Leistungsunterbrechung“* beendet. Für den Zeitraum der Leistungsunterbrechung werden keine Futtertage berechnet. Die unvollständige Leistung sowie alle daraus ermittelten Leistungen für dieses Tier sind mit einem „U“ zu kennzeichnen.

* siehe Prüfzeitraumende

** siehe Prüfzeitraumbeginn

Die Definition und Behandlung unwahrscheinlicher Ergebnisse ist in der ADR-Empfehlung 1.4 festgelegt.

Fehlt ein Prüfergebnis oder kann es bei der Berechnung nicht verwendet werden, kann unter bestimmten Bedingungen eine Überbrückungsberechnung vorgenommen werden. Die Verfahren sind in der ADR-Richtlinie 1.1 und 1.4 geregelt. Eine Überbrückungsberechnung ist bei Täuschung oder Manipulation nicht zulässig.

Bei der Berechnung von Leistungen werden alle Dezimalstellen berücksichtigt. Erst bei der Ergebnisdarstellung ist kaufmännisch zu runden, d.h., bei 1 bis 4 wird abgerundet, bei 5 bis 9 wird aufgerundet.

Wenn die Trächtigkeit vor dem 210. Tag nach der Besamung/Bedeckung beendet wird, handelt es sich um ein Verkalben. Die laufende Laktation wird fortgesetzt. Sollte bei Färsen nach der Verkalbung eine Prüfung erfolgen, so ist die Verkalbung als Kalbung zu werten. Kann bei Kühen aufgrund fehlender Belegungsdaten die Trächtigkeitsdauer nicht festgestellt werden, wird die Verkalbung dann als Kalbung gewertet, wenn mit dem Verkalbedatum mindestens der 250. Melktag erreicht wird.

Bei der Berechnung des mittleren Zellgehaltes der Herde werden die Ergebnisse der Zellgehaltsbestimmung der Einzelkühe mit der Tagesmilchmenge gewogen gemittelt.

Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Kalbungen in Tagen. In Durchschnittsberechnungen gehen nur Zwischenkalbezeiten innerhalb der Grenzwerte > 280 Tage bis < 560 Tage ein.

Ihre Ansprechpartner

Zentrallabor

Dr. Wenke Friedrichs

Christin Svenson

Bereitschaft Hemmstoffe

Leistungsinspektoren

Berit Buchwald

Claudia Chemnitzer

Petra Pitzschel

Marianne Sagbo

Aileen Schuck

Anne Schultz-Röhl

Victoria Westhues

Simone Wilhayn

Sachbearbeitung

Anika Brackmann

Claudia Heinrich