HIT-Regionalstelle
Leistungsangebot
Seit dem 1. August 2023 sind für die Tierarten Schweine, Ziegen und Schafe zusätzlich zu den Zugangsmeldungen die Abgänge in der jeweiligen HIT-Datenbank zu melden.
Die HIT-Datenbank wurde entsprechend programmiert und steht für diese Meldung zur Verfügung. Die Verendung/Tötung ist weiterhin nicht zu melden!
Eine Meldeberechtigung und -verpflichtung für den Abgang (lebende Tiere) besteht für:
Schweine
- Schweinehalter
- Viehhandelsunternehmen
- Transporteure
- Sammelstellen
Ziegen/Schafe
- Halter
- Viehhandelsunternehmen
- Sammelstellen
Seit dem Start der zentralen Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT) im Jahr 1999 betreuen wir das Meldewesen für Rinder, Schafe, Ziegen sowie Schweine in unserem Bundesland. Wir sind ein kompetenter Ansprechpartner zu allen Geburts-, Zugangs- und Abgangsmeldungen. Auftretende Fehler in der VVVO-Vorgangsliste können ebenso durch unsere Mitarbeiter korrigiert werden.
Für die Anmeldung, Änderung und auch die Abmeldung der Tierhaltung sind die jeweiligen Veterinärämter zuständig. Dazu gehört neben der Pflege der Stammdaten, wie Name und Adresse, auch die vollständige Angabe aller gehaltenen Tierarten. Die aktuellen Adressen/Telefonnummern der Veterinärämter sind unten zusammengestellt (Formulare).
Die jährliche Stichtagsmeldung zum 1. Januar für alle gemeldeten Halter von Schafen, Ziegen und Schweinen erfolgt ab Kalenderjahr 2023 über die Tierseuchenkasse M-V (Link: https://tskmv.de).
Für alle Tierhalter, die in der Datenbank angemeldet sind, vergeben wir die PIN für einen direkten Internetzugang zur HIT-Datenbank. Außerdem erfassen wir die beauftragten Vollmachten und schicken diese zur Eintragung an das Ministerium nach Schwerin weiter.


