Ist eine Brunst bei der Kuh eindeutig erkannt, so muss als nächstes die Besamung erfolgen. Wann diese optimalerweise geschehen sollte, darüber streiten sich sowohl in der Literatur als auch in der Praxis die Geister. Da auf den Betrieben bis heute der optimale Besamungszeitpunkt ein sensibles Thema ist, möchten unsere Fruchtbarkeitsspezialisten im Folgenden einige Informationen liefern.

Voraussetzung für die Findung des optimalen Besamungszeitpunktes

Voraussetzung für die Findung des optimalen Besamungszeitpunktes ist eine intensive Brunstbeobachtung. Sie ist entscheidend dafür, ob der optimale Besamungszeitpunkt bestimmt werden kann oder nicht. Unabhängig vom gewählten Brunstbeobachtungssystem, ob also rein visuell mit oder ohne Farbe oder aber sensorgestützt, bedarf sie einer guten Tierbeobachtung.

Bei der visuellen Brunstkontrolle ohne den Einsatz von Farbe sollten mehrmals täglich (3–4-mal) Kontrollgänge durch die Herde realisiert werden.  Nur einmal täglich durch die Herde zu gehen, reicht beim visuellem Brunstkontrollverfahren ohne den Einsatz von Farbe nicht aus.

Anders sieht dies beim visuellen Brunstkontrollverfahren mit dem Einsatz von Farbe (Tailpaint) aus. Mithilfe von Tailpaint reicht es in der Regel aus einmal täglich durch die Herde zu gehen, jedoch dauert der Durchgang bedingt durch das Verfahren etwas länger.

Wurden im Rahmen der Brunstbeobachtung Kühe mit Brunstsymptomen (Duldungsreflex, Aufsprung, etc.) beobachtet, so sollte dieses immer dokumentiert werden und anschließend die entsprechende Besamung geplant werden.

Der optimale Besamungszeitpunkt

In der Natur des Menschen liegt es, stets konkrete Zahlen und Richtlinie für bestimmte Umstände genannt bekommen zu wollen. Ebenso verhält sich für den optimalen Besamungszeitpunkt. Anders als zu vielen Aspekten im Leben ist dieses für den optimalen Besamungszeitpunkt jedoch nicht möglich. Je nach Betrieb und seiner täglich getätigten Brunstbeobachtungsfrequenz sowie der Art der Besamung (Eigenbestandsbesamung oder Fremdbesamung) werden in der Praxis Betrieben keine exakten Besamungszeitpunkte genannt, sondern unterschiedliche Besamungszeitfenster für eine erfolgreiche Besamung an die Hand gegeben.

Um dieses anschaulich zu machen, bleiben wir zunächst bei dem Betrieb, der nur einmal am Tag eine Brunstbeobachtung praktiziert bzw. durchführen lässt. Ihm wird empfohlen, binnen 6 Stunden nach der Feststellung einer stehenden Brunst die Besamung durchzuführen. Dieses kann im Rahmen der Eigenbestandsbesamung oder auch durch einen RA-Kollegen erfolgen.

Sind dagegen Betriebe in der Lage mehrmals täglich eine Brunstbeobachtung durchzuführen, wird Ihnen die „Morgen-Abend-Regel“ und somit die Einhaltung eines 12 Stundenintervalls empfohlen. Entdecken sie während ihrer morgendlichen Brunstbeobachtung Kühe mit Duldungsreflex können diese noch am selben Tag besamt werden.  Vice versa gilt dies für entdeckte brünstige Tiere am Abend. Dieses ist jedoch nur für Betriebe möglich zu realisieren, die eine Eigenstandsbesamung durchführen und nicht auf externe Besamungsdienstleistungen angewiesen sind.

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