Liebe Jungzüchter,

nach dem Jahreswechsel möchten wir das neue Jahr mit Euch in geselliger Runde einleiten und die Generalversammlung der JungzüchterAllianz e.V. im Zuchtzentrum in Bismark (Am Osterburger Wege 1, 39629 Bismark) am 25. Januar 2019 ab 18.00 Uhr abhalten. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Nach der Jahreshauptversammlung wir Christian Wachtel wird über sein Jahr auf kanadischen Landwirtschaftsbetrieben berichten.

Tagesordnung Generalversammlung:

  • TOP 1 Eröffnung und Begrüßung
  • TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ladung
  • TOP 3 Verlesen und Bestätigung der Tagesordnung
  • TOP 4 Tätigkeitsbericht 2018
  • TOP 5 Kassenbericht 2018
  • TOP 6 Vorstandsentlastung
  • TOP 7 Satzungsänderung in den Regelungen § 12 Kassenführung (s. unten)
  • TOP 8 Mitgliederverwaltung
  • TOP 9 Wahl des Vorstandes
  • TOP 10 Wahl der Revisoren
  • TOP 11 Vorstellung der Fachberater
  • TOP 12 Konstitution des Vorstandes (nichtöffentlicher Teil)
  • TOP 13 Termine/Planung 2019
  • TOP 14 Sonstiges
  • TOP 15 Schlusswort

Wir hoffen auf eine zahlreiche Teilnahme und würden uns freuen, wenn wir Euch am 25. Januar 2019 in Bismark begrüßen können. Die Anmeldungen sind bitte telefonisch oder per E-Mail bis zum 18. Januar 2019 an Jessica Pionke (Mobil: 0170 8577802, E-Mail: jpionke@rinderallianz.de) oder Jenny Galda (Mobil: 0170 8566327, E-Mail: jgalda@rinderallianz.de) zu richten.

Um Kosten zu sparen würden wir gerne die Einladungen zu Veranstaltungen per E-Mail versenden. Möchtet Ihr künftig von der JungzüchterAllianz e.V. per E-Mail statt per Brief informiert werden? Dann könnt Ihr ebenfalls Jessica Pionke oder Jenny Galda informieren.

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal an die Zahlung der Mitgliedsbeiträge für die Jahre 2018 und 2019 auf das untenstehende Konto hinweisen.

TOP 7: Satzungsänderungen

Änderung der folgenden Paragraphen und Artikel der Satzung der JungzüchterAllianz e.V. in der Fassung vom 22. Dezember 2016.

Satzung alt: § 9 Die Mitgliederversammlung (2) Die Einberufung hat schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen mit Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung seiner Stellvertreterin/ seinem Stellvertreter oder bei dessen Verhinderung einem von der Mitgliederversammlung gewählten Versammlungsleiter.

Satzung neu: § 9 Die Mitgliederversammlung (2) Der Vorstand lädt die Mitgliederversammlung unter Angabe der Tagesordnung, des Tagungsortes und der Tagungszeit ein. Die Einladung erfolgt spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung und kann in Schriftform und auf elektronischem Wege erfolgen. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung seiner Stellvertreterin/ seinem Stellvertreter oder bei dessen Verhinderung einem von der Mitgliederversammlung gewählten Versammlungsleiter.

Satzung alt: § 12 Kassenführung (1) Der Kassierer verwaltet die Kasse und das Konto des Vereins. Er führt das Kassenbuch mit den erforderlichen Belegen. Auszahlungen sind nur auf schriftliche Anweisung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters vorzunehmen.

Satzung neu: § 12 Kassenführung (1) Der Kassierer verwaltet die Kasse und das Konto des Vereins. Er führt das Kassenbuch mit den erforderlichen Belegen.

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